Tierquälerei bei der Jagdausübung - Mit einem Bein im Gefängnis
Jagdliche Handlungen, vor allem das Erlegen eines Tieres, kann für mit der Jagdpraxis nicht Vertraute grausam aussehen. Schnell sind diese dann dabei, dem Jäger Tierquälerei vorzuwerfen und deswegen Anzeige zu erstatten.Text: Thomas Kroder, Rechtsanwalt Augsburg
Tierquälerei ist ein Straftatbestand. Gemäß § 17 Tierschutzgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet (§ 17 Nr. 1 TierSchG) oder diesem aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende Schmerzen oder Leiden zufügt (§ 17 Nr. 2 a, b TierSchG).